Das neue E-Rezept 

Ab dem 01.01.2024 gilt in allen Arztpraxen die E-Rezept-Pflicht. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Anfang des Quartals dafür Ihre Versicherungskarte in der Praxis einlesen lassen.
 
Hiernach können die in dem Quartal bestellten E-Rezepte mittels Ihrer Versicherungskarte direkt in der Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden. Sie müssen dann nicht mehr zur Abholung eines Rezeptes in der Praxis erscheinen.
 
Ausgenommen von dieser Regelung sind aktuell noch Privat- und Hilfsmittelrezepte. Bitte beachten Sie auch, dass Sie ohne direkten Praxiskontakt nicht Medikamente bestellen können, die wir Ihnen nicht zuvor verordnet haben oder Ihrem Behandlungsfall zuordnen können.